Brandschutz ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Sicherheit und erfordert fundierte Fachkenntnisse sowie einen konsequenten Vollzug. Die Ingesa begleitet Gemeinden im Kanton Zürich bei der Umsetzung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften und unterstützt Bauherrschaften und Planende mit Beratung, Prüfung und Kontrolle. So stellen wir sicher, dass Brandschutzvorgaben verständlich, verhältnismässig und rechtssicher umgesetzt werden.
Kommunale Feuerpolizei
Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team von Brandschutzfachleuten mit eidg. Fachausweis (VKF). Dank unserer langjährigen Tätigkeit in über 30 Gemeinden im Kanton Zürich verfügen wir über fundiertes und praxisnahes Fachwissen im kommunalen Brandschutz.
Die Ingesa übernimmt für ihre Mandatsgemeinden die Aufgaben der kommunalen Brandschutzbehörde (Feuerpolizei). Wir beraten Bauherrschaften und Projektverfassende, prüfen Baugesuche, formulieren feuerpolizeiliche Auflagen und führen sowohl feuerpolizeiliche Baukontrollen als auch periodische Kontrollen durch.
Im Auftrag der Gemeinden stellen wir sicher, dass Gebäude die geltenden Brandschutzvorschriften erfüllen. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Brandverhütung und zum Schutz von Menschen und Sachwerten.
Feuerpolizeiliche Baukontrollen
Unsere Baukontrollen mit Fokus auf den baulichen und betrieblichen Brandschutz umfassen insbesondere:
- Prüfung von Baugesuchen aus feuerpolizeilicher Sicht
- Formulierung, Kontrolle und Durchsetzung feuerpolizeilicher Auflagen
- Feuerpolizeiliche Baukontrollen
- Feuerpolizeiliche Begutachtung von Veranstaltungen (Auflagen und Vollzugskontrolle)
- Kontrollen von Fall zu Fall bei ausserordentlichen Sicherheitsbedenken
Periodische Kontrolle (PK)
Zur Sicherstellung eines dauerhaft wirksamen Brandschutzes übernehmen wir:
- Periodische feuerpolizeiliche Kontrollen gemäss gesetzlichen Vorgaben
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Fluchtwege und Notausgänge
- Erkennung und Behebung von Mängeln, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten
- Dokumentation der Kontrollen und ggf. Anordnung von Nachbesserungen bei festgestellten Mängeln




